Urheberrecht und Videoplattformen – ein paar Fakten
Im Bemühen, Licht in das Gewirr um Urheberrecht und Haftung der Videoplattformen zu bringen, hat tagesschau.de heute ein Interview mit dem Rechtsanwalt Till Kreutzer veröffentlicht. Herr Kreutzer ist ein auf Urheberrecht spezialisierter Jurist. Hier die Fakten:
- Videos auf den Seiten anzuschauen ist natürlich vollkommen unbedenklich
- Ein Download ist urheberrechtlich gesehen eine Verfielfältigung, daher verhält es sich mit heruntergeladenen Videos schon etwas anders. Solange die Filme aber nur privat verwendet werden ist dies gestattet
- Dabei macht es nach momentaner Rechtslage keinen Unterschied, ob es sich um Material eines Hobbyfilmers handelt oder um einen Spielfilm-Ausschnitt
- Wer dagegen ein Video hochlädt, für das er nicht die Rechte besitzt, macht sich natürlich strafbar und kann dafür belangt werden
- Das deutsche Strafrecht sieht für “Die Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gem. § 106 UrhG” eine dreijährige Freiheitsstrafe als Höchststrafe vor
Eine andere Frage ist die Haftung der Plattformen. Wird Viacom an seine Google-Millionen kommen? Derzeit ist die Rechtsprechung noch uneinheitlich. Doch nachdem diese Woche in Deutschland die Haftung für Foren-Betreiber gesetzlich geregelt wurde (Foren-Betreiber haften für Beiträge ab Kenntnis über diese) wird sich bald auch bezüglich der User-Generated-Content-Plattformen etwas tun.
Susanne Porr
Tags: Forenhaftung, Haftung, Urheberrecht, Urheberrechtverletzung, User Generated Content, Viacom, Videoplattformen, YoutubeAktualisiert am 17. August 2007
