Microstock-Bilder in der PR-Praxis – Was Bildnutzer beachten sollten
Im Zuge knapper werdender Budgets werden Fotos zu günstigen Preisen, so genannte „
Microstock“-Bilder, immer stärker nachgefragt, auch von PR-Agenturen. Microstock-Anbieter versprechen vor allem eines: lizenzfreies, günstiges Bildmaterial, das per Mausklick gekauft werden kann. In der Praxis gibt es jedoch beim Einsatz von Microsotock-Bildern rechtliche Hürden zu beachten, die auch unter Fachleuten immer wieder für Verwirrung sorgen.
Bilder für lau gibt es nicht
„Es gibt keine ‚freien Fotos’ à la Google Images. So hat zum Beispiel das Landgericht Hamburg geurteilt, dass selbst die Bildersuche via Cache von Google grundsätzlich urheberrechtswidrig ist. Es liege nämlich eine zustimmungsbedürftige Vervielfältigung des Originalfotos vor. Und die einfache ‚Praktikabilität’ rechtfertige nicht einen systemwidrigen Eingriff in das Urheberrecht des Bildautoren“, fasst der Hamburger Medienanwalt Jens O. Brelle (http://www.art-lawyer.de/) die Marktsituation zusammen.
Die Alternative sind Bilder von Microstock-Agenturen, die häufig auch noch ‚lizenzfrei’ zu erwerben sind, das heißt ohne zeitliche Begrenzung und weltweit eingesetzt werden können. Für die Verwendung in der PR sind Microstock-Bilder ideal. Denn in der Regel geht es darum, dass ein Foto an möglichst vielen verschiedenen Stellen veröffentlicht werden soll.
Soweit die Theorie. Der Teufel steckt jedoch häufig im Detail. Denn das Attribut ‚lizenzfrei’ sorgt immer wieder für Missverständnisse. Tatsächlich sind Unternehmen beim Einsatz von lizenzfreien Fotos, Illustrationen oder Grafiken bestimmte Grenzen gesetzt. Diese können gerade im PR-Bereich komplexe Formen annehmen.
Lizenzfrei heißt nicht unbegrenzt
Die Schlüsselfrage für PR-Agenturen lautet, ob und inwieweit ein Foto von einer Agentur auf einen Dritten übertragen werden kann und wer in dieser Kette die Nutzungsrechte erwerben muss. Wir haben die Experten von Shutterstock und iStockphoto exemplarisch mit Praxisbeispielen konfrontiert. Die beiden Anbieter handhaben die Nutzung von lizenzfreiem Microstock-Bildmaterial sehr unterschiedlich. Zwei Richtlinien helfen PR-Fachleuten jedoch, Microstock-Fotos innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu verwenden:
1. Die Nutzung der Bilder muss jeweils mit dem jeweiligen Projekt in Verbindung stehen. Auf Deutsch gesagt: egal ob das Foto von einem Kunden oder Journalisten verwendet wird, es darf nur in dem von der Agentur definierten Kontext eingesetzt werden.
2. Die Agentur muss in der Regel dafür sorgen, dass das von ihr verwendete Foto nicht ohne Aufhebens von Dritten kopiert werden kann, d.h. das Foto muss in ein Layout integriert sein, in dem es kopiergeschützt ist. Im Zweifelsfall sind PR-Fachleute gut beraten, die geplante Bildnutzung schriftlich zu skizzieren und per E-Mail bei den jeweiligen Bildagenturen nachzufragen.
Den ausführlichen Artikel mit weiteren Details finden Sie auf PR-Professional.
Eine Kurzversion ist auf dem KMU-Marketing-Blog von Kommunikationsberater Frank Bärmann auffindbar.
Birtel Pampel (js)
No tag for this post.Aktualisiert am 30. Juni 2009
